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Essen und Recht

Auch Bier soll nicht bekömmlich sein?

Nachdem wir bereits vor zwei Jahren über die Rechtsprechung zum Thema „Bekömmlichkeit“ bei Wein oder Kaffee berichtet haben, gibt ein aktuelles Klageverfahren beim Landgericht Ravensburg erneut Anlass sich mit der Frage der Bekömmlichkeit im Lebensmittelbereich auseinander zu setzen. Dieses mal geht es um die Aussage einer Brauerei aus Baden-Württemberg, welche drei ihrer Biersorten auf dem firmeneigenen Internetauftritt mit der Bezeichnung „bekömmlich“ beworben hatte. Die Brauerei beruft sich darauf, schon in den dreißiger Jahren des letzten Jahrhunderts mit der Bekömmlichkeit ihrer Biere geworben zu haben. Die Bezeichnung „bekömmlich“ beziehe sich in diesem Zusammenhang darauf, dass „die Biere gut fürs Wohlbefinden sind“.

Mit dieser Aussage wollte sich der Verband sozialer Wettbewerb (VsW) nicht zufrieden geben und hat gegen die Brauerei, nach vorheriger Abmahnung eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Ravensburg erwirkt. Der Brauerei wurde es dabei untersagt, ihre Biere als „bekömmlich“ zu bezeichnen. Über den Einspruch der Brauerei gegen diese einstweilige Verfügung wurde am 18. August 2015 vor dem Landgericht Ravensburg verhandelt. Das Ergebnis ist uns noch nicht bekannt. Es wird dabei spannend sein, zu beobachten, inwieweit das Gericht hier Parallelen zu der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2002, welche hinsichtlich etwaiger Bekömmlichkeit von Weinen ergangen ist, sehen wird. Die Brauerei hält ihre Produkte nicht für vergleichbar. So hätte sich die behauptete Bekömmlichkeit bei Weinen auf „sanfte Säure“ bezogen. Einen solchen gesundheitlichen Zusammenhang sieht die Brauerei vorliegend nicht.

Wir werden über den Fortgang dieses Verfahrens wieder berichten.

Rechtsanwalt Pablo Blessing